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Kardinal Georg Sterzinsky (dpa-Archivbild)

Justiz

Sterzinsky kritisiert Sterbehilfe-Urteil

Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes kritisiert.

Es sei "alarmierend wenn Juristen Grünes Licht geben für aktive Sterbehilfe in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat", erklärte Sterzinsky am Samstag im rbb-Hörfunk.

In seinem Grundsatzurteil hatte der BGH Ende Juni den Abbruch lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen als passive Sterbehilfe für zulässig erklärt, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.

Stand vom 31.07.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 31.07.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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Hintergrund

Lob und Kritik für Urteil zur Sterbehilfe

Passive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Ärzte, Betreuer und Pflegeheime lebenserhaltende medizinische Behandlungen beenden, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Aktive Sterbehilfe, wie das Verabreichen einer Giftspritze, bleibt jedoch verboten. [tagesschau.de]

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http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2010_07/kritik_an_sterbehilfe.html

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